Benzin statt Diesel: Mietwagenfahrer muss Schaden wegen Falschbetankung erstatten

Wer ein Kraftfahrzeug anmietet hat eine Nachforschungs- und Sorgfaltspflicht bezüglich der notwendigen Kraftstoffsorte des Mietfahrzeugs. Der Mieter hat sich nach Ansicht des Amtsgerichts München im Rahmen des Schuldverhältnisses so zu verhalten, dass das Eigentum des Vertragspartners nicht verletzt wird. Deshalb muss der Mietwagenfahrer dem Vermieter den Schaden erstatten, welcher durch die Falschbetankung entstanden ist.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 10.06.2016, Az.: 113 C 27219/14
 
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