Hotel haftet nicht für Diebstahl aus auf Hotelparkplatz abgestelltem Pkw

Ein Hotel haftet nicht, wenn seinen Gästen Gepäck aus dem Auto gestohlen wird, das auf dem hoteleigenen Parkplatz abgestellt wurde. Das Kölner Landgericht hat die Klage eines Ehepaars, abgelehnt, dem Hochzeitgeschenke aus dem Fahrzeug gestohlen worden waren. Das Ehepaar legte Berufung ein.
 
Landgericht Köln, Urteil vom 12.05.2016, Az.: 22 O 285/15
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe