Beim Umschalten der Ampel von Grün auf Gelb besteht Pflicht zum Anhalten

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Kfz-Fahrer dann gegen das Gebot, beim Wechsel einer Ampel von Grün auf Gelb anzuhalten verstößt, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Kreuzungsbereich einfährt, obwohl er mit einer normalen Betriebsbremsung zwar jenseits der Haltelinie, aber noch vor der Ampelanlage hätte anhalten können.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 30.05.2016, Az.: 6 U 13/16
 
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