eBay-“Abbruchjäger” handeln rechtsmissbräuchlich
Sogenannte Abbruchjäger, die auf einen vorzeitigen Abbruch von Auktionen spekulieren, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, handeln rechtsmissbräuchlich. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Allerdings wies der BGH die Klage mangels Prozessführungsbefugnis bereits als unzulässig ab, da die Klägerin, eine GbR, hinter der sich der “Abbruchjäger” versteckte, ihre Ansprüche unentgeltlich an letzteren abgetreten hatte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.08.2016, Az.: VIII ZR 182/15
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