Lebenspartner können keinen Ehenamen führen
Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland keinen gemeinsamen Ehenamen führen. Möglich ist nach dem hiesigen Recht nur ein sogenannter Lebenspartnerschaftsname, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe klarstellte. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Paar im Ausland eine “Ehe” schließen konnte.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.07.2016, Az.: XII ZB 609/14
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