Mieter eines Grundstücks dürfen im Garten Kinder-Spielhaus aufstellen

Der Mieter eines Grundstücks ist berechtigt, im Garten ein Kinder-Spielhaus aufzustellen. Darin liegt kein vertragswidriger Gebrauch. Dem Vermieter steht somit kein Anspruch auf Beseitigung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Flensburg hervor.
 
Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 08.04.2016, Az.:69 C 41/15
 
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