Anspruch des Nachts arbeitenden Wohnungsmieters auf Unterlassen lärmintensiver Modernisierungsarbeiten aufgrund Schlafbedürfnisses am Tag
Ist ein Wohnungsmieter aufgrund seiner nächtlichen Arbeitszeit auf einen ungestörten Schlaf am Tag angewiesen, so kann er von seinem Vermieter das Unterlassen lärmintensiver Modernisierungsarbeiten zu bestimmten Tageszeiten verlangen. Der Unterlassungsanspruch folgt aus § 862 Abs. 1 BGB, da durch die Lärmbeeinträchtigung eine Besitzstörung vorliegt.
Amtsgericht Bremen, Urteil vom 23.06.2016, Az.: 6 C 186/16
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