Anspruch des Nachts arbeitenden Wohnungsmieters auf Unterlassen lärmintensiver Modernisierungs­arbeiten aufgrund Schlafbedürfnisses am Tag

Ist ein Wohnungsmieter aufgrund seiner nächtlichen Arbeitszeit auf einen ungestörten Schlaf am Tag angewiesen, so kann er von seinem Vermieter das Unterlassen lärmintensiver Modernisierungs­arbeiten zu bestimmten Tageszeiten verlangen. Der Unter­lassungs­anspruch folgt aus § 862 Abs. 1 BGB, da durch die Lärm­beeinträchtigung eine Besitzstörung vorliegt.

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 23.06.2016, Az.: 6 C 186/16

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