Haftungsteilung nach Sturz durch Rückwärtsschritt in Supermarkt
Macht eine Kundin in einem Supermarkt einen Rückwärtsschritt und bringt hierbei eine andere Kundin zu Fall, die an ihr vorbei gehen will, kann es gerechtfertigt sein, beide Beteiligten hälftig für den bei der Kollision entstandenen Schaden haften zu lassen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Dortmund teilweise abgeändert.
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.06.2016, Az.: 6 U 203/15
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