Fristlose Kündigung wegen Morddrohung zulässig

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der seinen Vorgesetzten massiv bedroht haben soll, gerechtfertigt ist. Nach Ansicht des Gerichts mache die ernsthafte und nachhaltige Bedrohung des Vorgesetzten eine Weiterbeschäftigung unzumutbar.
 
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.08.2016, Az.: 7 Ca 415/15
 
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