Vater muss nach “Sexting” WhatsApp von Handys seiner Kinder löschen
Zum Schutz vor sexueller Belästigung über Messenger-Programme auf den Smartphones seiner Töchter ist ein Vater zu präventiver Mithilfe verdonnert worden. Das Amtsgericht im hessischen Bad Hersfeld verurteilte ihn, Apps wie WhatsApp und andere von den Geräten zu entfernen, um seine minderjährigen Mädchen vor “Sexting” zu schützen.
Amtsgericht Bad Hersfeld, Beschluss vom 22.07.2016, Az.: F 361/16 EASO (noch nicht rechtskräftig)
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