Keine Umlage der Stromkosten für Tiefgarage bei Nichtnutzung der Garage durch Mieter

Nutzt ein Wohnungsmieter nicht die Tiefgarage, so ist eine Umlage der Kosten für den Allgemeinstrom für die Garage unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Saarbrücken hervor.

Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 27.06.2016, Az.: 124 C 248/15

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