Bausparkasse darf Bausparverträge zur Zinsersparnis wirksam kündigen
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass Bausparkassen zur Zinsersparnis Bausparverträge wirksam kündigen dürfen. Nach Ansicht des Gerichts dürfeb Banken nicht zur Zahlung eines dauerhaft nicht marktgerechten Zinssatzes verpflichtet werden.
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 29.07.2016, Az.: 8 U 11/16
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