Rücktritt vom Pkw-Kauf bei Fehlen der in Internetannonce genannten Freisprechanlage

Fehlt einem BMW das in der – hier auf “www.mobile.de” veröffentlichten – Fahrzeugbeschreibung genannte Ausstattungsmerkmal “Freisprecheinrichtung mit USB-Schnittstelle”, kann der Fahrzeugkäufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.07.2016, Az.: 28 U 2/16
 
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