Dating-Portale müssen deutlich und verständlich über Kündigungsfrist und Widerrufsrecht informieren

Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Betreiber von Dating-Portalen vor Vertragsschluss eindeutig über die Bedingungen informieren müssen, unter denen sich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert. EIn bloßer Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) des Unternehmens ist nicht ausreichend.
 
Landgericht Berlin, Urteil vom 30.06.2016, Az.: 52 O 340/15
 
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