Mieter muss keine Kameraattrappe am Hauseingang akzeptieren
Mieter müssen keine Attrappe einer Video-Überwachungskamera im Hauseingang und im Treppenhaus akzeptieren. Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main entschieden. Ein Mieter setzte sich damit gegen den Hauseigentümer durch, der nun die Attrappen entfernen muss.
Amtsgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 14.01.2014, Az.: 33 C 3407/14 (93)
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