Keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern bei Berufsvorbereitungsmaßnahme zwanzigjähriger Tochter

Der Besuch einer primär der Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten dienenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch ein volljähriges Kind ist nicht mit der allgemeinen Schulausbildung gleichzusetzen. Er begründet daher keine gesteigerte Erwerbspflicht der Eltern, um Kindesunterhalt leisten zu können. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit rechtskräftigem Beschluss vom 03.12.2014 entschieden.
 
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.12.2014, Az.: 2 WF 144/14.
 
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