Zahlungsverzug des Mieters einer Eigentumswohnung: Verwalter haftet für verspätete Unterrichtung des Wohnungseigentümers sowie verspäteter Kündigung

Kommt der Mieter einer Eigentumswohnung in Zahlungsverzug, hat der Verwalter den Wohnungseigentümer davon zeitnah zu unterrichten und eine Kündigung auszusprechen. Kommt er dem nicht nach, so haftet der Verwalter auf Schadensersatz. Es entspricht keiner ordnungsgemäßen Verwaltung lediglich Mahnungen auszusprechen.

Landgericht Berlin, Urteil vom 21.04.2016, Az.: 9 O 345/15

Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache