Keine strafbare Trunkenheitsfahrt bei Inlineskaten unter Alkoholeinfluss
Wer unter Alkoholeinfluss mit Inlineskates fährt, begeht nicht die Strafbarkeit der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB. Denn Inlineskates unterfallen nicht dem Fahrzeugbegriff.
Landgericht Landshut, Beschluss vom 09.02.2016, Az.: 6 Qs 281/15
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