Bundesverfassungsgericht: “Bestellerprinzip” bei Provisionen von Mietwohnungsmaklern verfassungskonform

Das “Bestellerprinzip” für Maklerprovisionen bei der Vermittlung von Mietwohnungen ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverfassungsgericht auf mehrere Verfassungsbeschwerden hin entschieden. Das “Bestellerprinzip” sei gerechtfertigt, um sozialen und wirtschaftlichen Ungleichgewichten, die auf dem Mietwohnungsmarkt zu Lasten der Wohnungssuchenden bestünden, entgegenzuwirken.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.06.2016, Az.: 1 BvR 1015/15

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