Arbeitnehmer haben nach Beendigung des Arbeits­verhältnisses Anspruch auf finanzielle Entschädigung für nicht genommenen Urlaub

Beendet ein Arbeitnehmer von sich aus sein Arbeitsverhältnis, hat er Anspruch auf eine finanzielle Vergütung, wenn er seinen bezahlten Jahresurlaub ganz oder teilweise nicht verbrauchen konnte. Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist für diesen Anspruch nicht entscheidend. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
 
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.07.2016, Az.: C-341/15
 
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