Überlebender Ehegatte darf Vermögensgegenstand entgegen gemeinschaftlichen Testats verschenken

Auch wenn Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament bestimmen, dass ein Vermögensgegenstand nach dem Tod des Letztversterbenden einem bestimmten Empfänger zustehen soll, kann der überlebende Ehegatte über diesen Gegenstand zu Lebzeiten verfügen und ihn an einen Dritten verschenken.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 09.01.2014, Az.: 10 U 10/13
 
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