Privater Grundstücksbesitzer darf Falschparker sofort abschleppen
Ein privater Grundstücksbesitzer ist in der Regel berechtigt, Falschparker sofort abschleppen zu lassen, ohne die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme beachten zu müssen, solange die Maßnahme erforderlich ist, um die Besitzstörung zu beenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Amtsgericht München, Urteil vom 02.05.2016, Az.: 122 C 31597/15
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