Bundesgerichtshof zum unbefugten Parken auf Kundenparkplatz: Supermarktbetreiber kann Ersatz der Abschleppkosten verlangen
Der Betreiber eines Supermarktes ist berechtigt, ein auf dem Kundenparkplatz verbotswidrig abgestelltes Fahrzeug abschleppen zu lassen. Die dadurch entstandenen Kosten kann er vom Fahrzeughalter nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag ersetzt verlangen. Denn die Umsetzung des Pkw entspricht dem Interesse und dem mutmaßlichen Willen des Fahrzeughalters.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.03.2016, Az.: V ZR 102/15
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe