Vorfahrts­berechtigter Verkehrsteilnehmer trägt wegen erheblicher Geschwindigkeits­überschreitung bei Kollision Mithaftung

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchst­geschwindig­keit durch einen vorfahrt­berechtigten Motorradfahrer bei einem Zusammenstoß mit einem Pkw-Fahrer, der aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Straße abbiegen will, eine Haftungsverteilung von 30 % zu 70 % zu Lasten des Motoradfahrers rechtfertigen kann.

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.02.2016, Az.: 9 U 43/15

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