Vertragliche Änderung der Neben­kosten­vereinbarung bedarf Zustimmung aller Mieter

Die vertragliche Änderung der Neben­kosten­vereinbarung bedarf der Zustimmung aller Mieter. Allein durch den Umstand, dass in der Folgezeit der Vermieter keine Betriebs­kosten­abrechnung erstellt und dies der Mieter nicht beanstandet, liegt keine stillschweigende Zustimmung des Mieters zur Vertragsänderung. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2016, Az.: VIII ZR 326/14

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