Oberlandesgericht Hamm bestätigt Kündigungen von Bausparverträgen zur Zinsersparnis

Drei Bausparer sind mit ihren Klagen auf Feststellung des Fortbestehens der von ihnen jeweils mit einer in Münster ansässigen Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge auch in zweiter Instanz gescheitert. Das Oberlandesgericht Hamm hat mit drei Urteilen die klageabweisenden erstinstanzlichen Entscheidungen des Landgerichts Münster bestätigt.
 
Die Bausparkasse hatte die Bausparverträge gekündigt, weil die Bausparer auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge keine Darlehen in Anspruch genommen hatten und für die angesparten Gelder weiterhin den jeweils vereinbarten Sparzins von 2,5% beziehungsweise 3% erhielten.
 
Oberlandesgericht Hamm, Urteile vom 22.06.2016, Az.: 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15, nicht rechtskräftig
 
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache