Vermieter kann alle fünf Jahre Besichtigung der Mietwohnung verlangen

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass der Vermieter das Recht hat, die vermietete Wohnung zu besichtigen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein drohender Schaden eintreten kann, spätestens jedoch alle fünf Jahre.

Amtsgericht München, Urteil vom 10.12.2015, Az.: 461 C 19626/15

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