Aufklärungspflicht des Herstellers hinsichtlich Datenübermittlung bei Smart-TVs
Das Landgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Unterhaltungselektronikhersteller weiterhin ohne vorherige Zustimmung des Nutzers personenbezogene Daten durch die Nutzung des sogenannten HbbTV-Dienstes bei Smart-TVs sammeln darf. Der Hersteller muss jedoch den Käufer eines Smart-TV darauf hinweisen, dass bei Anschluss des Smart-TV an das Internet die Gefahr besteht, dass personenbezogene Daten des Verbrauchers erhoben und verwendet werden.
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15
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