Makler darf für Wohnungsbesichtigung keine Gebühr verlangen
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Makler für die Besichtigung einer Wohnung keine Gebühr von rund 35 Euro zu verlangen darf. Dies stelle nach Ansicht des Gerichts eine unzulässige Umgehung des Bestellerprinzips dar.
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 15.06.2016, Az.: 38 O 10/16 KfH
Ihre Anwaltskanzlei Schork & Wache Karlsruhe