Nebenkostenpauschale umfasst regelmäßig auch überhöhten Kaltwasserverbrauch
Mit einer Nebenkostenpauschale ist in der Regel auch ein überhöhter Kaltwasserverbrauch abgegolten, sofern der Mieter ihn nicht schuldhaft verursacht hat. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Amtsgericht München, Urteil vom 27.02.2015, Az.: 411 C 17290/14, rechtskräftig
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