Nutzung dienstlicher Ressourcen zu Herstellung privater “Raubkopien” rechtfertigt fritslose Kündigung
Nutzt ein Angestellter dienstliche Ressourcen, um private “Raubkopien” von Bild- oder Tonträgern zu machen, darf ihm außerordentlich gekündigt werden. Dies geht aus einem Urteil hervor, mit dem das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt die Kündigungsschutzklage eines Mitarbeiters des Oberlandesgerichts Naumburg abgewiesen hat.
Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 26.05.2016, Az.: 6 Sa 23/16
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