Automobilclub darf Übernahme von Abschleppkosten nach Alkoholfahrt ausschließen

Ein Automobilklub kann in seinen Mitgliedschaftsbedingungen die Kostenübernahme von Abschleppkosten bei einem durch das Mitglied grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schaden ausschließen. Dies hat das Amtsgericht München mit rechtskräftigem Urteil in einem Fall klargestellt, in dem ein Mitglied des Automobilclubs nach einer Alkoholfahrt Pannenhilfe angefordert hatte.
 
Amtsgericht München, Urteil vom 15.02.2016, Az.: 122 C 23868/15
 
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