KFZ-Glaserei darf nach Front­scheiben­austausch weiterhin keine Schadstoffplaketten anbringen

Auto­glaserei­unternehmen dürfen nach dem Austausch von Frontscheiben auch weiterhin keine Schadstoffplaketten an Fahrzeugen anbringen. Die Klassifizierung der Schadstoffgruppe eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Ausgabe einer Plakette gehören nach Auffassung des Gerichts nicht zum Berufsbild eines Auto­glaserei­betriebes.
 
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.04.2016, Az.: VG 10 K 296.13
 
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