KFZ-Glaserei darf nach Frontscheibenaustausch weiterhin keine Schadstoffplaketten anbringen
Autoglasereiunternehmen dürfen nach dem Austausch von Frontscheiben auch weiterhin keine Schadstoffplaketten an Fahrzeugen anbringen. Die Klassifizierung der Schadstoffgruppe eines Kraftfahrzeugs und die damit verbundene Ausgabe einer Plakette gehören nach Auffassung des Gerichts nicht zum Berufsbild eines Autoglasereibetriebes.
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 21.04.2016, Az.: VG 10 K 296.13
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