Vermieter bei Eigenkündigung des Mieters nicht zur vorzeitigen Entlassung aus Mietvertrag verpflichtet

Kündigt ein Mieter das Wohnungs­mietverhältnis, so ist der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet, innerhalb der Kündigungsfrist des § 573 c Abs. 1 BGB den Mieter aus dem Vertrag zu entlassen. Dies gilt selbst dann, wenn der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt.
Landgericht Berlin, Beschluss vom 03.03.2016, Az.: 67 S 39/16
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