Vermieter muss quasi unsichtbare Parabolantenne dulden
Der Vermieter muss eine vom Mieter auf dem Balkon installierte Parabolantenne dulden, wenn diese quasi unsichtbar ist. Nach Ansicht des Amtsgerichts München sei das Aufstellen einer Parabolantenne auf dem Balkon ein zulässiger Mietgebrauch, wenn dadurch die Rechte des Vermieters nicht nennenswert beeinträchtigt werden. Dies sei im entscheidenen Fall so, weil die Satellitenschüssel klein und kaum sichtbar sei sowie ohne Substanzbeschädigung angebracht sei.
Amtsgericht München, rechtskräftiges Urteil vom 22.10.2015, Az.: 412 C 11331/15
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