Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihrer Bausparverträge erfolgreich

Von der Bank freiwillig übernommenes Zinsrisiko kann nicht unter Berufung auf gesetzliche Kündigungs­vorschriften auf Bausparer abgewälzt werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat damit erneut einer Bausparerin Recht gegeben, die sich gegen die Kündigung ihrer Bauspar(alt)verträge gewehrt hatte.
 
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016, Az.: 9 U 230/15
 
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