Klage einer Bausparerin gegen Kündigung ihrer Bausparverträge erfolgreich
Von der Bank freiwillig übernommenes Zinsrisiko kann nicht unter Berufung auf gesetzliche Kündigungsvorschriften auf Bausparer abgewälzt werden. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat damit erneut einer Bausparerin Recht gegeben, die sich gegen die Kündigung ihrer Bauspar(alt)verträge gewehrt hatte.
Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 04.05.2016, Az.: 9 U 230/15
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