Bissverletzungen bei Hundebetreuung eines Bekannten ist kein gesetzlich versicherter Arbeitsunfall
Wer den Hund eines Bekannten betreut, wird regelmäßig nicht wie ein Beschäftigter tätig und ist entsprechend nicht gesetzlich unfallversichert.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 12.04.2016, Az.: L 3 U 171/13
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