Berufs­ausbildungs­beihilfe bei dualem Studium möglich

Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat aktuell entschieden, dass gegenüber der Bundesagentur für Arbeit ein Anspruch auf Berufs­ausbildungs­beihilfe bestehen kann, wenn ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung bereits vor der Einschreibung als Studierender eines dualen Studiums durchgeführt wird.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2016, Az.: L 1 AL 84/14
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