Berufsausbildungsbeihilfe bei dualem Studium möglich
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat aktuell entschieden, dass gegenüber der Bundesagentur für Arbeit ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen kann, wenn ein Teil der betrieblichen Berufsausbildung bereits vor der Einschreibung als Studierender eines dualen Studiums durchgeführt wird.
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.04.2016, Az.: L 1 AL 84/14
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