Gericht verneint Zuständigkeit in Streit um griechische Staatsanleihen

Eine gegen die Republik Griechenland gerichtete Klage auf Zahlung von insgesamt circa 1,63 Millionen Euro bleibt vor dem Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) erfolglos. Das Gericht hat das Verfahren mit Urteil vom 18.04.2016 als unzulässig abgewiesen und damit im Ergebnis eine vorangegangene Entscheidung des Landgerichts Osnabrück (LG) bestätigt. Der Rechtsstreit unterliege zwar der deutschen Gerichtsbarkeit, dass LG sei aber international und örtlich nicht zuständig, so die Begründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da das OLG die Revision zugelassen hat, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Entscheidung unter dem Az.: 13 U 43/15
 
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