Wirksamer Zugang eines Mieterhöhungsschreibens trotz defekten Briefkastens
Ein Mieter muss nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Wedding dafür sorgen, dass ihn Post erreicht. Kommt er dem nicht nach, so kann er sich nicht darauf berufen, dass ihm ein Mieterhöhungsschreiben aufgrund des defekten Briefkastens nicht erreicht hat.
Amtsgericht Berlin-Wedding, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 18 C 380/15
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