Führerscheinentzug auch bei geringen Amphetaminwerten rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Neustadt hat in einem gerichtlichen Eilverfahren entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis auch dann offensichtlich rechtmäßig ist, wenn bei einem Fahrerlaubnisinhaber anlässlich einer Verkehrskontrolle nur ein geringer Amphetaminwert im Blut festgestellt wurde.
Nach Ansicht des Gerichts begründet bereits die einmalige Einnahme einer “harten Droge” die Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 20.04.2016, Az.: 1 L 269/16.NW
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