Weg zurück zum Auto nach Verschließen des Hoftors ist unfallversichert
Beschäftigte sind auf dem unmittelbaren Weg von und zur Arbeit gesetzlich unfallversichert. Dem stehen auch geringfügige Unterbrechungen nicht entgegen. Fährt der Beschäftigte sein auf dem Innenhof geparktes Auto nach draußen und geht anschließend zurück zum Hoftor, um dieses abzuschließen, so ist er auch auf diesem Teil des Weges unfallversichert.
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02.02.2016, Az.: L 3 U 108/15
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