Monatelanger Auszug des Mieters bei geplanten Modernisierungsmaßnahmen nicht zumutbar
Das Landgericht Berlin stärkt stärkt Mieterrechte bei Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten durch Vermieter. Es hat entschieden, dass umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen dann nicht von Mietern geduldet werden müssen, wenn eine Bauzeit von zwölf Monaten geplant ist und der Mieter aufgrund des Umfangs der in Aussicht genommenen Arbeiten monatelang nicht in seiner Wohnung verbleiben kann.
Landgericht Berlin, Urteil vom 17.02.2016, Az.: 65 S 301/15
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