OP-Schwester arbeitet nicht selbstständig
Eine OP-Schwester ist auch dann sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn sie aufgrund eines Dienstvertrages als “freie Mitarbeiterin” für ein Krankenhaus tätig wird.
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 18.03.2016, Az.: S 10 R 205/14
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