Arbeitgeber muss für Betriebsrat nicht unabhängigen Internetzugang oder unabhängigen Telefonanschluss zur Verfügung stellen

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich weder dazu verpflichtet, dem Betriebsrat unabhängig von seinem Netzwerk einen Zugang zum Internet zur Verfügung zu stellen, noch muss er für den Betriebsrat einen von seiner Telefonanlage unabhängigen Telefonanschluss einrichten.
 
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 20.04.2016, Az.: 7 ABR 50/14
 
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