Kein Anspruch auf isolierte Klärung der Abstammung außerhalb der rechtlichen Familie

Ein Kind hat gegen einen Mann, den es für seinen leiblichen Vater hält, der aber nicht sein rechtlicher Vater ist, keinen Anspruch auf eine isolierte Abstammungsklärung. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung müsse mit widerstreitenden Grundrechten zum Ausgleich gebracht werden. Der dabei dem Gesetzgeber zustehende Ausgestaltungsspielraum sei durch § 1598a BGB, der die isolierte Abstammungsklärung nur innerhalb der rechtlichen Familie vorsehe, gewahrt.

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19.04.2016, Az.: 1 BvR 3309/13

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