Mieterin muss Miete für gestohlene Einbauküche weiterzahlen
Wird eine Einbauküche, die Bestandteil der Wohnungsmiete ist, gestohlen, nachdem sie vereinbarungsgemäß im Keller der Wohnung eingelagert wurde, kann der Mieter trotzdem verpflichtet sein, den darauf entfallenden Anteil der Miete weiter zu zahlen. Dies folgt aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs. Maßgeblich für die Frage der fortbestehenden Mietzahlungspflicht seien die Absprachen der Parteien.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2016, Az.: VIII ZR 198/15
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