Bilden rechtlicher Vater und sein Kind keine soziale Familie ist leiblicher Vater zur Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft berechtigt
Der leibliche Vater kann die rechtliche Vaterschaft mit Erfolg anfechten, wenn der rechtliche Vater und sein Kind keine soziale Familie bilden, so dass zwischen ihnen keine gesetzlich geschützte sozial-familiäre Beziehung besteht. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 11.02.2016 entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Münster bestätigt.
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.02.2016, Az.: 12 UF 244/14
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