Arbeitsgericht Berlin untersagt Ver.di Arbeits­kampf­maßnahmen auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH

Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass die Dienst­leistungs­gewerkschaft Ver.di auf dem Betriebsgelände der Amazon Pforzheim GmbH keine Streikmaßnahmen durchführen darf. Amazon muss das Betriebsgelände also nicht für einen gegen das Unternehmen selbst gerichteten Arbeitskampf zur Verfügung stellen.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 07.04.2016, Az.: 41 Ca 15029/15
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