Mit Werbungskostenpauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind auch Unfallkosten abgegolten
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass durch die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz – EStG) sämtliche Aufwendungen abgegolten sind, die einem Arbeitnehmer für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen. Dies bedeutet, dass auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten nicht zusätzlich geltend gemacht werden können.
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.02.2016, Az.: 1 K 2078/15
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